Corporate Governance

Die Rieter Fischer Partners AG erfüllt vollumfänglich die regulatorischen Anforderungen, welche die Eidgenössische Finanz­marktaufsicht FINMA an Vermögensverwalter von kollektiven Kapitalanlagen stellt, und sie entspricht im weiteren den Verhaltens­standards des Verbandes Schweizerischer Vermögensverwalter VSV sowie der Swiss Funds Association SFAMA. Die Corporate-Governance-Grundsätze der Rieter Fischer Partners AG lassen sich wie folgt zusammenfassen:

  • Dem Verwaltungsrat der Rieter Fischer Partners AG obliegen die Oberleitung sowie die Aufsicht und Kontrolle der Gesellschaft. Der Verwaltungsrat hat die operative Geschäftsführung an die Geschäftsleitung delegiert, welche das Tagesgeschäft der Gesellschaft wahrnimmt. Die Aufgaben von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung sowie die Abgrenzung der Kompetenzen sind im Organisations­reglement der Gesellschaft geregelt, welches von der FINMA eingesehen und bewilligt wurde.
  • Die Rieter Fischer Partners AG war eine der ersten Vermögensverwaltungsgesellschaften der Schweiz, die eine Bewilligung der FINMA zur Aufnahme der Tätigkeit als Vermögensverwalterin von kollektiven Kapitalanlagen erhalten hat. Die FINMA überwacht seither die Tätigkeiten der Rieter Fischer Partners AG im Bereich der Vermögens­verwaltung von kollektiven Kapitalanlagen sowie im Bereich der Geldwäscherei-Prävention. Die PricewaterhouseCoopers AG nimmt die Funktion der aufsichts- und aktienrechtlichen Prüfgesellschaft der Rieter Fischer Partners AG wahr.
  • Die Rieter Fischer Partners AG verfügt über interne Verhaltensrichtlinien, welche die Einhaltung der aufsichtsrechtlichen Verhaltens-, Informations- und Sorgfaltspflichten im Bereich der Vermögensanlage durch die Mitarbeiter sicherstellt. Die internen Verhaltensrichtlinien wurden von der FINMA geprüft und erfüllen die gesetzlichen und branchenspezifischen Anforderungen. In Ergänzung zu den internen Verhaltensrichtlinien verfügt die Rieter Fischer Partners AG über ein detailliertes Weisungswesen und daraus fliessend ein internes Kontrollsystem, welches die Erkennung und Überwachung von Risiken sicherstellt.
  • Die Rieter Fischer Partners AG verfügt über ein Geldwäscherei-Reglement, welches von der Eidgenössischen Finanzmarkt­aufsicht geprüft worden ist und welches laufend an die aufsichtsrechtlichen Anforderungen im Bereich der Geldwäscherei-Prävention angepasst wird. Der Geldwäscherei-Verantwortliche agiert unabhängig und entscheidet selbständig, ob und wann eine allfällige Geldwäscherei-Meldung erfolgen soll.
  • Der Compliance-Verantwortliche der Rieter Fischer Partners AG überwacht laufend, dass die Mitarbeiter die gesetzlichen Vorgaben sowie die internen Reglemente einhalten. Dem Risiko-Manager der Rieter Fischer Partners AG obliegt das Risikomanagement der Gesellschaft sowie die regelmässige Kontrolle und Einschätzung der Risikolandschaft, welche dem Verwaltungsrat periodisch mitgeteilt wird. Sowohl der Compliance-Verantwortliche wie auch der Risiko-Manager der Rieter Fischer Partners AG verfügen über die notwendige Qualifikation und Erfahrung, um diese Rolle gemäss den gesetzlichen Anforderungen zu übernehmen und haben in unabhängiger Funktion Zugang zu sämtlichen relevanten Informationen.